Mitwirkungspflicht von Kunden im Zertifizierungsverfahren

Mitwirkungspflicht von Kunden im Zertifizierungsverfahren

Informationsblatt: Mitwirkungspflicht von Kunden im Zertifizierungsverfahren

 

Der Anschlussnehmer (Kunde) ist gemäß Kapitel 11.4.2 der VDE-AR-N-4110:2018 (VDE TAR) dafür zuständig, dass der Zertifizierungsstelle zum Beispiel zur Erarbeitung des Anlagenzertifikates die Einheiten- und Komponentenzertifikate (inkl. validierter Modelle) sowie weitere Unterlagen (z.B. Single-Line Diagramme, etc.) zur Verfügung gestellt werden.

Die VDE TAR stellt dazu inhaltliche Anforderungen an die vom Kunden vorzulegenden Unterlagen (Vgl. Tabelle 17 der VDE TAR). Sollten diese Unterlagen nicht der VDE TAR entsprechen, ist eine Ausstellung des Zertifikates stark gefährdet.

Hintergrund ist, dass die Netzbetreiber eine klare und formal einheitliche Dokumentation im Anlagenzertifikat und den dazugehörigen Berichten benötigen. … bitte lesen Sie den vollständigen Beitrag, siehe Informationsblatt:

pdf-iconInformationsblatt: Mitwirkungspflicht von Kunden im Zertifizierungsverfahren

 

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