Sachverständige mit der Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025 Prüfungen in dem Bereich „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen von Windenergieanlagen“ gemäß der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen, Teil 6 (Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen) auszuführen
gemäß DAkkS gültig ab 20.12.2019
gemäß DAkkS gültig ab 07.01.2019
gemäß DAkkS gültig ab 11.02.2021
gemäß DAkkS gültig ab 20.06.2019
gemäß DAkkS gültig ab 17.01.2022
gemäß DAkkS gültig ab 10.03.2021
gemäß Akkreditierung Austria gültig ab 18.03.2021
gemäß DAkkS gültig ab 18.02.2021
gemäß DAkkS gültig ab 27.01.2022
www.dnv.de/strom-und-erneuerbare-energien
gemäß DAkkS gültig ab 24.06.2020
gemäß DAkks gültig ab 21.08.2020
gemäß DAkkS gültig ab 11.04.2019
gemäß DAkkS gültig ab 04.06.2021
gemäß DAkkS gültig ab 05.02.2021
gemäß DAkkS gültig ab 23.10.2020
gemäß DAkkS gültig ab 14.04.2021
gemäß DAkkS gültig ab 07.12.2020
gemäß DAkkS gültig ab 05.08.2020
gemäß DAkkS gültig ab 24.01.2022
gemäß DAkkS gültig ab 17.01.2022
gemäß DAkkS gültig ab 07.05.2020
gemäß DAkkS gültig ab 20.07.2021
gemäß DAkkS gültig ab 26.06.2019
gemäß DAkkS gültig ab 17.06.2020
www.tuvsud.com/de-de/branchen/energie/erneuerbare-energien/windenergie
gemäß DAkkS gültig ab 12.01.2021
gemäß DAkkS gültig ab 14.05.2020
gemäß DAkkS gültig ab 08.11.2019
1 Ohne Abschnitt 2.2: Windmessungen. Keine Durchführung von Messungen
2 Nur Abschnitt 2.2: Windmessungen. Ausschließlich Durchführung von Messungen
§ 36 h in Zusammenhang mit § 36 g Absatz 1 Satz 2
Laut EEG 2017 muss das Gutachten, nachdem der Gütefaktor berechnet wurde, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dabei wird vermutet, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, wenn die Technischen Richtlinien der FGW eingehalten und das Gutachten durch eine für die Anwendung der Richtlinie akkreditierte Institution erstellt wurde.
Folgende Unterlagen sind in Kopie vom Windgutachter bei der FGW einzureichen:
Hinweis:
Wird die Akkreditierung aktualisiert, so muss die neue Urkunde bei der FGW eingereicht werden.
Gebühr für die Veröffentlichung: 200 Euro pro Jahr zzgl. Mehrwertsteuer (FGW-Mitglieder frei). Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.