Sachverständige mit der Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025 Prüfungen in dem Bereich “Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen von Windenergieanlagen” gemäß der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen, Teil 6 (Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen) auszuführen
gemäß DAkkS gültig ab 20.12.2019
gemäß DAkkS gültig ab 07.01.2019
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2023-01-23
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2020-10-01
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2022-12-18
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2020-12-15
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2020-12-18
gemäß DAkkS gültig ab 17.02.2020
www.dnvgl.de/services/windpark-projektentwicklung-116239
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2022-11-14
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2020-09-15
gemäß DAkkS gültig ab 11.04.2019
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2021-02-08
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2023-03-28
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2023-05-14
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2020-12-15
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2020-01-21
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2020-11-01
gemäß DAkkS gültig ab 22.11.2019
gemäß DAkks gültig ab 07.05.2020
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2019-12-21
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2021-12-06
gemäß DAkkS gültig ab 26.06.2019
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2021-05-26
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2020-04-15
Gültigkeit der Akkreditierung bis: 2020-10-22
gemäß DAkkS gültig ab 08.11.2019
1 Ohne Abschnitt 2.2: Windmessungen. Keine Durchführung von Messungen
2 Nur Abschnitt 2.2: Windmessungen. Ausschließlich Durchführung von Messungen
§ 36 h in Zusammenhang mit § 36 g Absatz 1 Satz 2
Laut EEG 2017 muss das Gutachten, nachdem der Gütefaktor berechnet wurde, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dabei wird vermutet, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, wenn die Technischen Richtlinien der FGW eingehalten und das Gutachten durch eine für die Anwendung der Richtlinie akkreditierte Institution erstellt wurde.
Folgende Unterlagen sind in Kopie vom Windgutachter bei der FGW einzureichen:
Hinweis:
Wird die Akkreditierung aktualisiert, so muss die neue Urkunde bei der FGW eingereicht werden.
Gebühr für die Veröffentlichung: 200 Euro pro Jahr zzgl. Mehrwertsteuer (FGW-Mitglieder frei). Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.