Mit dem EEG 2017 wurde die Überprüfung der Standorterträge nach 5, 10 und 15 Jahren eingeführt. Die FGW Technische Richtlinie 10 (TR 10) beschreibt die Bestimmung der Standorterträge und Standortgüte nach den Vorgaben des EEG. Voraussetzung für die Bestimmung des Standortertrages sind die Kategorisierung von Statusmeldungen1 und Betriebszustandsinformationen nach den im EEG festgelegten Verfügbarkeitskategorien.
Damit ein für die TR 10 akkreditiertes Prüflabor einen Nachweis über die Standortgüte erstellen kann, sollte eine validierte Zuordnungsliste vorliegen und angewendet werden. Das bedeutet, dass der Hersteller eine WEA die Zuordnung der Statusmeldungen in die EEG-Kategorien vornimmt und diese Zuordnung von einer unabhängigen berechtigten Person prüfen lässt und für diese geprüfte, validierte Liste eine Konformitätsbescheinigung erhält. Berechtigte Personen werden vom FGW Beirat EEG-Kategorisierung ernannt (siehe unten).
Die FGW veröffentlicht auf ihrer Internetseite für welche Anlagentypen validierte Zuordnungslisten vorliegen. Dafür reichen die Hersteller das Deckblatt der Konformitätsbescheinigung und die validierte Zuordnungsliste bei der FGW ein. Dies ist wichtig, da die TR 10 vorsieht, dass bei Vorliegen einer validierten Zuordnungsliste diese auch für die Erstellung des Standortgütenachweises heranzuziehen ist. Die Möglichkeit einer projektspezifischen Zuordnung(sprüfung) der Statusmeldungen, wie in Kapitel 4.2.3 beschrieben, ist damit ausgeschlossen.
Die TR 10 akkreditierten Prüflabore können dann diese validierten Zuordnungslisten bei der FGW bestellen.
Der Ablauf im Überblick:
- FGW Beirat EEG-Kategorisierung ernennt berechtigte Personen, die Zuordnungslisten validieren und dazu Konformitätsbescheinigungen erstellen dürfen. Die FGW gibt die berechtigten Personen auf ihrer Internetseite bekannt.
- Der WEA-Hersteller einer WEA erstellt eine Zuordnungsliste der Statusmeldungen zu den EEG-Kategorien und lässt diese von einer berechtigten Person validieren.
- Der WEA-Hersteller reicht die Konformitätsbescheinigung (Deckblatt) und die validierte Zuordnungsliste bei der FGW ein.
- Die FGW veröffentlicht die relevanten Angaben aus der Konformitätsbescheinigung auf der FGW Internetseite.
- Für die TR 10 akkreditierte Prüflabore können validierte Zuordnungslisten bei der FGW bestellen.

Definitionen aus der TR 10:
Berechtigte Person: Eine Person, die durch den FGW Beirat „EEG-Kategorisierung“ für die Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen zugelassen ist.
Konformitätsbescheinigung: Bei FGW veröffentlichte Zuordnungsliste, für die über eine Zuordnungsvalidierung eine fehlerfreie Zuordnung der EEG-Kategorien (Kapitel 3) zu den Betriebszuständen nachgewiesen wurde.
Prüflabor: Eine Institution, die nach der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist für die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme gemäß der FGW TR 10.
Statusmeldung: Eintrag im Event/Status Log
Statusmeldungszuordnungen: Eine Zuordnung bzw. Kategorisierung von Statusmeldungen in die Kategorien gemäß Kapitel 3.
Validierte Zuordnungsliste: Zuordnungsliste der Statusmeldungen in die Kategorien nach Kapitel 3 incl. Ausnahmen nach Kapitel 4.3, über die eine Konformitätsbescheinigung vorliegt.
Zuordnungsvalidierung: Gemäß Kapitel 3.4 erfolgreich durchgeführte Überprüfung der Kategorisierung und Zuordnung der Statusmeldungen und die Erstellung einer Konformitätsbescheinigung (in TR10 Rev. 0 als Zertifizierung der Zuordnungslisten erfasst).