Zulassungsverfahren Prüfung der EEG-Kategorisierung (TR 10)


Verfahren für die personenbezogene Zulassung zur Validierung von Zuordnungslisten der Statusmeldungen einer WEA nach TR 10


Mit dem EEG 2017 wurde die Überprüfung der Standorterträge nach 5, 10 und 15 Jahren eingeführt. Die FGW Technische Richtlinie 10 (TR 10) beschreibt die Bestimmung der Standorterträge und Standortgüte nach den Vorgaben des EEG. Voraussetzung für die Bestimmung des Standortertrages sind die Kategorisierung von Statusmeldungen und Betriebszustandsinformationen nach den im EEG festgelegten Verfügbarkeitskategorien. Diese Zuordnung, die im Regelfall vom zuständigen WEA Hersteller vorzunehmen ist, soll einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Die Kategorisierung und der Vorgang der Prüfung (Zuordnungsvalidierung) sind in Kapitel 3 bzw. Kapitel 3.4 der TR 10 beschrieben.

Die FGW hat zur Unterstützung der Prüfung und Zulassung von berechtigten Personen einen FGW-Beirat EEG-Kategorisierung eingerichtet.

Die Aufgabe des FGW-Beirat EEG-Kategorisierung ist es zu prüfen, ob die eine Zulassung beantragende Person über die erforderliche Qualifikation verfügt und eine Berechtigung zur Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung über die validierte Zuordnungsliste erhält. Weiterhin ist die Aufgabe bei Verletzung wesentlicher Rahmenbedingungen zu entscheiden, ob der betreffenden berechtigten Person die Zulassung entzogen wird.

Die aktuelle Liste über die bei FGW eingereichten und für akkreditierte TR10-Prüflabore bestellbaren validierten Zuordnungslisten ist unter „Liste der aktuellen Konformitätsbescheinigungen“ zu finden.

Kategorisierung von Statusmeldungen einer WEA in einer Zuordnungsliste und ihre Validierung nach den Anforderungen der TR 10

Mit dem EEG 2017 wurde die Überprüfung der Standorterträge nach 5, 10 und 15 Jahren eingeführt. Die FGW Technische Richtlinie 10 (TR 10) beschreibt die Bestimmung der Standorterträge und Standortgüte nach den Vorgaben des EEG. Voraussetzung für die Bestimmung des Standortertrages sind die Kategorisierung von Statusmeldungen und Betriebszustandsinformationen nach den im EEG festgelegten Verfügbarkeitskategorien.  

Damit ein für die TR 10 akkreditiertes Prüflabor einen Nachweis über die Standortgüte erstellen kann, sollte eine validierte Zuordnungsliste vorliegen und angewendet werden. Das bedeutet, dass der Hersteller eine WEA die Zuordnung der Statusmeldungen in die EEG-Kategorien vornimmt und diese Zuordnung von einer unabhängigen berechtigten Person prüfen lässt und für diese geprüfte, validierte Liste eine Konformitätsbescheinigung erhält. Berechtigte Personen werden vom FGW Beirat EEG-Kategorisierung ernannt (siehe unten). 

Die FGW veröffentlicht auf ihrer Internetseite für welche Anlagentypen validierte Zuordnungslisten vorliegen. Dafür reichen die Hersteller das Deckblatt der Konformitätsbescheinigung und die validierte Zuordnungsliste bei der FGW ein. Dies ist wichtig, da die TR 10 vorsieht, dass bei Vorliegen einer validierten Zuordnungsliste diese auch für die Erstellung des Standortgütenachweises heranzuziehen ist. Die Möglichkeit einer projektspezifischen Zuordnung(sprüfung) der Statusmeldungen, wie in Kapitel 4.2.3 beschrieben, ist damit ausgeschlossen. 

Die TR 10 akkreditierten Prüflabore können dann diese validierten Zuordnungslisten bei der FGW bestellen. 

Der Ablauf im Überblick: 

      1. FGW Beirat EEG-Kategorisierung ernennt berechtigte Personen, die Zuordnungslisten validieren und dazu Konformitätsbescheinigungen erstellen dürfen. Die FGW gibt die berechtigten Personen auf ihrer Internetseite bekannt. 
      2. Der WEA-Hersteller einer WEA erstellt eine Zuordnungsliste der Statusmeldungen zu den EEG-Kategorien und lässt diese von einer berechtigten Person validieren. 
      3. Der WEA-Hersteller reicht die Konformitätsbescheinigung (Deckblatt) und die validierte Zuordnungsliste bei der FGW ein. 
      4. Die FGW veröffentlicht die relevanten Angaben aus der Konformitätsbescheinigung auf der FGW Internetseite. 
      5. Für die TR 10 akkreditierte Prüflabore können validierte Zuordnungslisten bei der FGW bestellen. 

pdf-iconAblaufplan Validierung Zuordnungsliste

Verfahren für die personenbezogene Zulassung zur Validierung von Zuordnungslisten der Statusmeldungen einer WEA nach TR 10

Mit dem EEG 2017 wurde die Überprüfung der Standorterträge nach 5, 10 und 15 Jahren eingeführt. Die FGW Technische Richtlinie 10 (TR 10) beschreibt die Bestimmung der Standorterträge und Standortgüte nach den Vorgaben des EEG. Voraussetzung für die Bestimmung des Standortertrages sind die Kategorisierung von Statusmeldungen und Betriebszustandsinformationen nach den im EEG festgelegten Verfügbarkeitskategorien. Diese Zuordnung, die im Regelfall vom zuständigen WEA Hersteller vorzunehmen ist, soll einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Die Kategorisierung und der Vorgang der Prüfung (Zuordnungsvalidierung) sind in Kapitel 3 bzw. Kapitel 3.4 der TR 10 beschrieben. 

Die FGW hat zur Unterstützung der Prüfung und Zulassung von berechtigten Personen einen FGW-Beirat EEG-Kategorisierung eingerichtet. 

Die Aufgabe des FGW-Beirat EEG-Kategorisierung ist es zu prüfen, ob die eine Zulassung beantragende Person über die erforderliche Qualifikation verfügt und eine Berechtigung zur Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung über die validierte Zuordnungsliste erhält. Weiterhin ist die Aufgabe bei Verletzung wesentlicher Rahmenbedingungen zu entscheiden, ob der betreffenden berechtigten Person die Zulassung entzogen wird. 

 

Prozessbeschreibung für die personenbezogene Zulassung durch den FGW-Beirat „EEG-Kategorisierung“ 

pdf-icon FGW-Zulassungsprozess EEG-Kategorisierung gültig ab 31.03.2021

Bitte beachten Sie für die Einreichung von Bewerbungsunterlagen an FGW-Mitarbeiter die FGW-Datenschutzbestimmungen. Zur Wahrung Ihrer Rechte können Sie über die Emailadresse “datenschutz@wind-fgw.de” Informationen zu den Daten erhalten und Änderungen und Löschungen beauftragen. 

Bewerber:innen füllen bitte das folgende Formular aus und senden es mit den Bewerbungsunterlagen an beirat@wind-fgw.de 

pdf-iconFormular zum Nachweis der berechtigten Person

 

Liste der berechtigten Personen 

pdf-icon Liste der berechtigten Personen (Stand 15.07.2021)

In dieser Liste werden die vom Beirat EEG-Kategorisierung zugelassenen berechtigten Personen für die Erstellung von Konformitätsbescheinigungen geführt. 

Liste der aktuellen Konformitätsbescheinigungen (Stand 18.07.2022)

pdf-icon Liste der Konformitätsbescheinigungen (Validierte Zuordnungslisten TR10)

In dieser Liste werden alle WEA Typen geführt, für die eine validierte Zuordnungsliste vorliegt. Prüflabore, die für die TR 10 akkreditiert sind, können die validierten Zuordnungslisten für die Erstellung von Standortgütenachweisen bei der FGW bestellen.