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Referenzertragsverfahren

Zur Bestimmung der Korrekturfaktoren bzw. der Berechnung des zusätzlichen Zeitraums der erhöhten Anfangsvergütung werden von der FGW die Referenzerträge veröffentlicht sowie die Referenzzertifikate zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie die herstellerbezogenen Listen mit den veröffentlichten Referenzerträgen für den neuen und den alten Referenzstandort. Für die dort aufgeführten WEA-Typen können im Shop die jeweiligen Referenzzertifikate bestellt werden.

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Erklärung zum Referenzertragsverfahren

Im Anschluss finden Sie eine Ausführliche Erklärung zum Referenzertragsverfahren sowie die mit Inkrafttreten des EEG 2017 einher gegangenen Anpassungen des Verfahren:

Das Referenzertragsverfahren

Seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 ist das zweistufige REV mit einer Anfangs- und Grundvergütung fester Bestandteil der Fördersystematik für die Windenergie an Land. Mit dem EEG 2017 soll diese Fördersystematik auf ein einstufiges Verfahren umgestellt werden, welches die Vergütungshöhe mit Hilfe von Korrekturfaktoren (KF) an die Standortgüte (SG) anpasst.

Die Systematik ist bei beiden REF, ob ein- und zweistufig, ähnlich. Es wird eine standardisierte Modellumgebung definiert, der sogenannte Referenzstandort. Anhand dieser Modellumgebung wird der Ertrag berechnet, den die Windenergieanlage (WEA) an diesem Referenzstandort innerhalb von fünf Jahren maximal erwirtschaften könnte. Dieser hypothetische Ertrag ist der sogenannte Referenzertrag (RE). Der RE wird mit dem gemessenen bzw. durch ein Gutachten ermittelten Standortertrag (SE) ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die SG ergibt. Nach der ermittelten SG richtet sich die spätere Vergütungshöhe.

Die Anlagenhersteller reichen die von Gutachtern berechneten Referenzerträge bei der FGW e.V. ein. Für die unten veröffentlichten Referenzerträge gilt Folgendes:

  • Sie werden von Institutionen berechnet, die gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2000 akkreditiert sind.
  • Sie wurden gemäß den Vorgaben aus dem EEG und der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen Teil 5 berechnet und bei der FGW eingereicht.
  • Die Referenzerträge sind gerechnete 5-Jahresenergieerträge (Einheit: kWh).
  • Die Referenzerträge können für die Berechnung des Zeitraums der Anfangsvergütung bzw. zur Bestimmung der Korrekturfaktoren verwendet werden.

Vergleich Referenzstandorte

Das EEG 2017 ändert unter anderem die Standortbedingungen am sogenannten Referenzstandort. Diese Standortbedingungen sind die Grundlage für die Berechnung der Referenzerträge. Durch die Änderung des Referenzstandortes ergeben sich für alle WEA neue Referenzerträge.
In den Anlagen zum RE werden Parameter für einen Referenzstandort definiert. Diese Parameter gelten seit der ersten Fassung des EEG im Jahr 2000 und werden nun im EEG 2017 geändert. Dabei wird die Rauhigkeitslänge, welche zur Berechnung des Windprofils nötig ist, durch den Hellman-Exponenten ersetzt. In der folgenden Tabelle werden alle Parameter des Referenzstandorts aufgeführt.

Um den RE einer bestimmten WEA zu ermitteln, muss zunächst die mittlere Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe (NH) berechnet werden. Dabei kommt für den alten Referenzstandort ein logarithmisches Windprofil zur Anwendung. Bei der Berechnung des neuen Windprofils nach dem EEG 2017 wird das Potenzgesetz nach Hellmann verwendet. Aus diesen Berechnungsmethoden ergeben sich die folgenden Windprofile für den alten und neuen Referenzstandort.

 

Die beiden Kurven der Windprofile schneiden sich auf 135,8 m Höhe. Alle Anlagen mit NH über dieser Höhe haben nach dem neuen Referenzstandort eine höhere mittlere Windgeschwindigkeit im Vergleich zum alten Modell. Dies hat eine direkte Auswirkung auf die Referenzerträge. Mit einer höheren mittleren Windgeschwindigkeit erhält man auch einen höheren RE. Somit steigen die Referenzerträge mit der neuen Definition des Referenzstandortes für Anlagen mit einer NH größer 135,8 m und sinken für Anlagen mit geringeren NH. Ein höherer RE führt zu einer geringeren SG was wiederum eine höhere Vergütung zur Folge hat.

Die Anlagenhersteller reichen die von Gutachtern berechneten Referenzerträge bei der FGW e.V. ein. Die Referenzzertifikate für den Nachweis des ZZA bzw. KF können im Shop bestellt werden.

Ein- oder zweistufiges Referenzertragsmodell

Trotz der Umstellung auf ein einstufiges REV behält auch das zweistufige REV weiter seine Gültigkeit im EEG 2017. Neu dabei ist, dass neben der Berechnung des ZZA nach fünf Jahren, ebenfalls eine Überprüfung der Standortgüte nach zehn Betriebsjahren stattfinden soll. Im folgendem Ablaufdiagramm wird dargestellt, wann welches Referenzertragsmodell, ob einstufig oder zweistufig, Anwendung findet. Die Vorgaben hierfür ergeben sich aus dem EEG 2017. Dabei kann über das Inbetriebnahme Datum zugeordnet werden, welches Referenzenertragsmodell Anwendung findet.

 Referenzertragsmodell

Zweistufiges REV - Überprüfung der ZZA

Im zweistufigen REV wird die SG nach 5 Betriebsjahren berechnet. Die SG ist das Verhältnis von SE zu RE. Mit diesem Verhältnis kann der ZZA und das Datum zur Absenkung der Anfangsvergütung bestimmt werden. Laut EEG 2017 soll der ZZA nach 10 Betriebsjahren bzw. 1 Jahr vor Ablauf des ZZA nochmals neuberechnet werden. Sollte die Abweichung größer als zwei Prozentpunkte betragen, müssen zu viel oder zu wenig gezahlte Vergütungssätze erstattet werden.
Dies gilt für alle WEA, die ab dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden und nach dem zweistufigen REV Vergütet werden. Welche WEA unter das zweistufigen REV fallen, ist hier dargestellt. Die Berechnung und Überprüfung des ZZA erfolgt anhand der Vorgaben, welche in der neuen Revision 7 der TR 5 beschrieben werden.
Dem RE im zweistufigen REV wird der alte Referenzstandort zugrunde gelegt. Bei der Definition des SE werden die Vorgaben der Anlage 2 des EEG 2014 angewendet. Diese Vorgaben unterscheiden sich von der SE Definition im EEG 2012 bezüglich der Betrachtung des Einspeisemanagements.

Die Vorgaben zum RE finden sich im EEG 2012 in der Anlage 3. Dabei wird in Absatz 8 beschrieben, dass temporäre Leistungsreduzierungen, wie Einspeisemanagement, nicht zu berücksichtigen sind. Durch das EEG 2017 findet eine nachträgliche Änderung dieser Vorgaben statt, da die Anlage 2 des EEG 2014 bei der Bestimmung des ZZA zu verwenden ist. Bei der Betrachtung der SG wird im EEG 2014 vorgegeben, dass das Einspeisemanagement berücksichtigt werden muss. Hierfür werden die durch das Einspeisemanagement verursachten entgangenen Erträge zum SE hinzuaddiert. Die entsprechenden Vorgaben finden sich im EEG 2014 unter Anlage 2, Absatz 7.

Einstufiges REV

Im einstufigen REV werden die Vergütungssätze mit Hilfe von Korrekturfaktoren an die jeweilige SG angepasst. Im Gegensatz zur zweistufigen Systematik wird die SG nicht erst nach fünf Jahren berechnet, sondern muss schon zur Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Hierfür ist die SG durch ein Ertragsgutachten beim Netzbetreiber zu belegen. Die Überprüfung der SG nach Inbetriebnahme erfolgt nach dem fünften, zehnten und fünfzehnten Betriebsjahr. Hierfür werden als SE die real eingespeisten Energiemengen unter Berücksichtigung der sogenannten fiktiven Strommengen herangezogen. Das Verfahren zur Bestimmung des SE vor Inbetriebnahme ist im Anhang C der TR 6 beschrieben. Die Bestimmung des SE nach Inbetriebnahme wird in der Technischen Richtlinie 10 “ Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ beschrieben.

 

Standortgüte vor Inbetriebnahme
Der Standortgütenachweis vor Inbetriebnahme soll aufgrund eines Ertragsgutachtens nach der TR 6 erfolgen. Zur Ausstellung dieses Gutachtens sind nur akkreditierte Unternehmen zugelassen. Hier finden Sie eine Liste der momentan akkreditierten Gutachter.
Der Anhang C der TR 6 beschreibt das Verfahren zur „Bestimmung der Standortgüte zur Inbetriebnahme gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG 2017)“. Der SE vor Inbetriebnahme wird aus dem Bruttostromertrag abzüglich der im EEG 2017 Anhang 2 definierten Verlustfaktoren ermittelt. Zur Bestimmung der SG werden SE und Referenzertrag ins Verhältnis gesetzt. Die TR 6 kann bei der FGW erworben werden.

 

Überprüfung der Standortgüte nach Inbetriebnahme
Das EEG 2017 gibt vor, dass die SG nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren überprüft werden muss. Anhand von vorgehaltenen Betriebsdaten soll der SE genau betrachtet werden. Bei der Definition des SE gibt es im Vergleich zum EEG 2014, einige Änderungen. Bisher wurden nur die entgangenen Erträge durch das Einspeisemanagement zur eingespeisten Strommenge hinzuaddiert. Laut neuer Definition in Anlage 2 des EEG 2017 müssen zu den eingespeisten Strommengen die sogenannten fiktiven Strommengen hinzuaddiert werden. Bei den fiktiven Strommengen handelt es sich neben den entgangenen Erträgen durch das Einspeisemanagement, um Strommengen, die aus folgenden Gründen nicht erzeugt wurden:

 

  • Technische Nichtverfügbarkeit von mehr als 2 Prozent
  • Sonstige Abschaltung oder Drosselung

 

Für die Berechnung der fiktiven Strommengen und des SE ist eine detaillierte Betrachtung der Betriebsdaten notwendig. Hierfür muss ein Standortgütenachweis im Sinne der TR 10 von einer akkreditierten Institution erstellt werden.

Zunächst wird die Verfügbarkeit einer Anlage geprüft. Hierfür werden die Statuscodes der WEA in verschiedene Kategorien eingeteilt:

 

  • Verfügbar, Normalbetrieb
  • Technisch verfügbar, aber Einschränkungen aus genehmigungsrechtlichen Gründen
  • Technisch verfügbar, aber anderweitig berechnete Vergütung wie z.B. Einspeisemanagement, Direktstromvermarktung
  • Eingeschränkt oder nicht verfügbar aus anderen Gründen

 

Nach diesen Kategorien richtet sich die Berechnung der zeitlichen Verfügbarkeit. Aus deren Wert lässt sich das Verfahren zur Berechnung der entgangenen Erträge bestimmen. Bei allen drei Verfahren werden zunächst die entgangenen Erträge durch das Einspeisemanagement berücksichtigt. Bei einer Verfügbarkeit unter 97 % muss eine genaue Analyse der Betriebsdaten erfolgen. Sollte die Verfügbarkeit zwischen 97 % und 98 % liegen, wird ein vereinfachtes Verfahren angewendet, wobei eine prozentuale Hochrechnung des SE erfolgt. Hierbei wird zugrunde gelegt, dass die zeitliche der energetischen Verfügbarkeit entspricht. Bei einer Verfügbarkeit von über 98 % werden lediglich, die durch das Einspeisemanagement verursachten entgangenen Erträge, aufgeschlagen.

 

 

Vorzuhaltende Betriebsdaten
Zur späteren Überprüfung und ggf. Anpassung der SG ist nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren eine Auswertung der Betriebsdaten durchzuführen.
Voraussetzung dieser Prüfung ist die Vorhaltung aller erforderlichen Betriebsdaten in den relevanten Zeiträumen seitens der Betreiber. Aus den gesetzlich formulierten Anforderungen ergibt sich die Pflicht, die für die Auswertung benötigten Betriebsdaten lückenlos und nicht veränderbar zu sichern. Diese Pflicht gilt ab Inbetriebnahme der Anlage.
Die vorzuhaltenden Daten umfassen die Betriebsdaten der Anlagen, die zur Bewertung der Anlagenverfügbarkeit nach den gesetzlichen Kriterien sowie der Berechnung ggf. entgangener Erträge notwendig sind. Die darin aufgeführten Anlagenparameter jeder betroffenen WEA, sind als eine durch das Anlagensteuerungssystem (SCADA) aufgezeichnete Zeitreihe zu sichern. Genaue Angaben zu den vorzuhaltenden Betriebsdaten und Dokumentationen finden sich in der TR 10.

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Herzlichen Glückwunsch – 40 Jahre FGW - eine großartige Leistung, auf die wir alle sehr stolz sein können.

Pionierarbeit wurde geleistet, zu einer Zeit, in der es so gut wie keine technischen Richtlinien gab, keine Messvorschriften, nur wenige technische Standards...

Dazu gehörten Mut, Weitsicht und die Bereitschaft Risiken einzugehen.

Gemeinsam wurde etwas sehr Besonderes geschaffen. Eine Organisation, die mit ihrer Arbeit unermüdlich dazu beigetragen hat, die Windenergie in Deutschland und darüber hinaus so erfolgreich zu machen. Standards wurden geschaffen, nach denen heute viele Mitglieder der FGW und viele andere Akteure in den erneuerbaren Energien täglich arbeiten. Weit über die Grenzen Deutschlands hinaus wird die Arbeit der FGW geschätzt und viele Richtlinien werden auch in anderen Ländern seit langem angewandt.

In den 40 Jahren ihres Bestehens hat die FGW Höhen und Tiefen erlebt. Aber immer gab es großartige Menschen, die an die Sache geglaubt und sich engagiert haben. Die Zahl der Mitglieder ist beeindruckend, viele neue Arbeitsgruppen sind entstanden und finanziell steht man auf soliden Beinen. Die Öffnung der FGW für andere Bereiche der erneuerbaren Energien war ein weiterer wichtiger Meilenstein für den Erfolg.

Sicherlich gibt es noch viel zu tun, aber die FGW ist bestens gerüstet für alle neuen Aufgaben und Herausforderungen, die noch kommen werden. Mit einem tollen Team in der Geschäftsstelle, einem sehr aktiven Vorstand und vielen Mitgliedern, die sich in zahlreichen Arbeitskreisen engagieren, kann die FGW sehr zuversichtlich in die Zukunft schauen.

Ich wünsche der FGW noch viele erfolgreiche und spannende Jahre und alles, alles Gute.

Meinen allerherzlichsten Dank - besonders an das Team der FGW - und nochmals

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!

Monika Krämer

windtest grevenbroich gmbh

Liebes FGW-Team, liebe Vereinsmitglieder, liebe Mitstreiter,

im Laufe der letzten 40 Jahre hat sich mit „unserer“ FGW ein namhafter Richtlinienverband zur Nutzung erneuerbarer Energien etabliert und stetig weiterentwickelt. Es gehört eine ganze Portion Überzeugung und Ausdauer dazu, einen kleinen Förderverein zu einer vom Bund beliehenen Stelle zu entwickeln. Das haben all die Aktiven aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft ermöglicht, die seit vier Jahrzehnten die Entwicklung der Erneuerbaren Energien für eine unumgängliche Notwendigkeit gehalten und zur Beantwortung technischer Fragen mit profundem Sachverstand beigetragen haben.

Dazu gehören aber eben auch Menschen, die die thematische Entwicklung unermüdlich antreiben und die tatkräftige Unterstützung aus der Branche heraus organisieren. Ein wichtiger Baustein für den Erfolg der FGW ist aus meiner Sicht unter anderem die fortwährende Bestrebung, möglichst alle betroffenen Interessengruppen in die Diskussionen einzubinden. Ein besonderer Dank gilt daher dem in den Jahren kräftig gewachsenen Team in der Geschäftsstelle und dem Vorstand, die es verstanden haben, die FGW als neutrale, technische Instanz aufzubauen, die in der Branche, in der Öffentlichkeit und von der Politik ernst genommen wird.

In 2004 wurde die Instandhaltung von Windenergieanlagen in das Themenspektrum der FGW aufgenommen, was dazu führte, dass ich mich an der Erarbeitung der Richtlinie TR 7 beteiligte. Das Thema Instandhaltung hat ein so weites Spektrum, dass die TR 7 inzwischen in sechs relativ eigenständige Rubriken aufgeteilt wurde, die teilweise schon wieder revisioniert wurden, weil von Seiten der Mitglieder immer wieder neue Impulse hereingetragen wurden.

Ich darf heute auf rund 20 Jahre Fachausschuss Instandhaltung, auf zahllose Treffen an vielen verschiedenen Orten, auf den intensiven Austausch mit Experten verschiedenster Fachrichtungen und auch auf die immer angenehme und konstruktive Zusammenarbeit mit dem genannten Team zurückschauen.

Diese gemeinsame Zeit hat mich sehr bereichert. Der regelmäßige Austausch mit anderen Akteuren, die Berücksichtigung verschiedener Perspektiven bei der Lösung gemeinsamer Aufgabenstellungen, aber auch das Eintauchen in Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien haben meinen persönlichen Horizont erheblich erweitert.

Daher bin ich sehr dankbar, dass ich die letzten rund 20 Jahre dabei sein durfte, und ich wünsche der FGW, den Mitgliedern und dem gesamten Team weiterhin viel Erfolg als maßgeblicher Richtlinienverband auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien.

 

Berthold Hahn

Obmann des Fachausschusses Instandhaltung

Ehemaliger Mitarbeiter des Fraunhofer Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik

Sachverständiger für Windenergieanlagen

Begutachter für Inspektionsstellen der Deutschen Akkreditierungsstelle

“Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum! Die FGW e.V. ist ein verlässlicher Partner für eine nachhaltige Energiezukunft in Deutschland.”

- Peter Meier, Bundesverband Erneuerbare Energien

Grußwort zum 40-jährigen Jubiläum der FGW

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Freunde und Unterstützer,

herzlichen Glückwunsch zum 40-jährigen Jubiläum der FGW.

Gerne erinnere ich mich zurück an die Kieler Zeit (2001 bis 2009) mit der Geschäftsstelle in Nähe des Hauptbahnhofs. Die Arbeit der FGW führte uns Mitarbeiter oft durch die gesamte Republik und brachte uns mit den Menschen zusammen, die die FGW zu dem gemacht haben, was sie heute ist: Eine lebendige Gemeinschaft, getragen von Engagement, Herzblut und Zusammenhalt.

Offensichtlich ist die FGW heute mit 14 Mitarbeitern in der Geschäftsstelle Berlin und etwa 150 Mitgliedern aus allen Bereichen der Erneuerbaren Energien eine Erfolgsstory. Zum Vergleich im Jahr 2001: Drei Mitarbeiter in der Geschäftsstelle Kiel und rund 70 Mitglieder. „Der Erfolg hat viele Väter, …“ sagt der Volksmund. Über einen dieser Väter, die Richtlinienarbeit, möchte ich berichten:

Im Jahr 1998 positionierte sich die FGW als Richtlinienverband. Sie übernahm vom GL die Technischen Richtlinien für Windenergieanlagen aus den drei Bereichen Leistungskurve, Schallemission und Elektrische Eigenschaften. Die in den entsprechenden FGW-Gremien weiterentwickelten Messverfahren sollten verlässliche und vergleichbare Daten über Windenergieanlagen nach dem neusten Stand der Technik liefern.

Erstmals geadelt wurde die Richtlinienarbeit im Jahr 2000: Die FGW-Richtlinie Teil 2 (Leistungskurve) fand Erwähnung im ersten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2000) als Grundlage für die Berechnung des Referenzertrages. Das EEG 2000 befeuerte den Ausbau der erneuerbaren Energien und weitere FGW-Richtlinien wurden im Rahmen der Fortschreibung des EEGs notwendig: FGW Richtlinie Teil 5 aus dem Jahr 2003 (Referenzertrag), Teil 6 aus dem Jahr 2004 (Windpotenzial) und Teil 8 aus dem Jahr 2009 (Zertifizierung elektrischer Eigenschaften). Gleichzeitig übernahmen die FGW-Gremien auch die Kommentierung entsprechender internationaler Richtlinien. Ein Ergebnis dieser steten Arbeit: Die FGW ist seit dem 17. Juli 2024 als beliehene Stelle mit dem Betrieb des ZEREZ betraut.

Markantes Zeichen für die Richtlinienarbeit in der FGW sind die vielen Fachgremien (Fachausschüsse und Arbeitskreise), in denen überwiegend respektvoll und im sachlichen Diskurs gearbeitet wird. Brilliant ausgebildete Teilnehmer sind die Grundlage für den Erfolg der Fachgremien. Hohe Diversität und breitgefächertes Knowhow in der Mitgliedschaft sind das Geheimnis der FGW, was sie für die Richtlinienarbeit prädestiniert. Mögen diese Eigenschaften der FGW noch lange Bestand haben.

Ich jedenfalls schaue mit Freude auf diese FGW, die mich nachhaltig geformt hat und auch heute noch meine tägliche Arbeit beeinflusst. Und vielleicht bin ich auch ein wenig stolz darauf, in einigen Kapiteln dieser Erfolgsstory aufzutauchen. Ich wünsche der FGW alles Gute und noch viele erfolgreiche Jahre.

Mit besten Grüßen

Lennart Reeder,

Wissenschaftlicher Mitarbeiter der FGW von 2001 bis 2003

Geschäftsführer der FGW von 2003 bis 2009

Heute Mitarbeiter der Moeller Operating Engineering GmbH

Grußwort zum 40-jährigen Jubiläum der FGW

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Belegschaft, Mitglieder und Wegbegleiter der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V.,

es ist mir eine große Freude und Ehre, zum 40-jährigen Jubiläum der FGW einige Worte an Sie richten zu dürfen.

Seit ihrer Gründung am 4. November 1985 in Kiel hat die FGW eine bemerkenswerte Entwicklung durchlaufen. Ich verfolge die Aktivitäten der FGW seit 1994 - damals war die Gesellschaft noch stark von ihren Wurzeln in der Windenergie geprägt und brachte die ersten technischen Richtlinien im Bereich der Akustik, Leistungskurven und elektrischen Eigenschaften heraus. In dieser Zeit durfte ich miterleben, wie mit großem Engagement und Fachkompetenz der Mitglieder unter der Regie der FGW viel beachtete erste technische Richtlinien für die Windenergie erarbeitet worden sind. Diese Richtlinien setzten neue Standards und flossen später sogar in die internationale Normung ein. Was einst als Förderverein für die Windenergie begann, hat sich Schritt für Schritt zu einem Richtlinienverband für alle erneuerbaren und dezentralen Erzeugungsanlagen entwickelt. Wichtige Datenbanken für die Branche wurden eingeführt und kontinuierlich weiterentwickelt, u.a. das Windenergieanlagen-Notfall-Informationssystem (WEA-NIS) unter Führung von Lennart Reeder und das erste zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) unter Führung von Jan Liersch.

Der Umzug im Jahr 2011 von Kiel nach Berlin unter der Führung von Jens Rauch hat das nationale Gewicht der FGW in der Politik gestärkt. Auf die FGW-Richtlinien wird in diversen Gesetzen und Verordnungen verwiesen (Leistungskurve, Referenzertrag, Windpotenzial…). Mit der ersten harmonisierten Zertifizierungsrichtlinie für elektrische Eigenschaften von EZE und EZA in Deutschland setzte die FGW wichtige Maßstäbe: Sie verhinderte eine Zersplitterung in unterschiedliche Vorgaben und schuf stattdessen eine einheitliche Grundlage, die bis heute für alle Beteiligten ein transparentes und einheitliches Verfahren darstellt. Kein Einspeise-Netzanschluss kommt inzwischen ohne eine Prüfung nach den FGW-Richtlinien aus – ein Erfolg, der die Relevanz und Verlässlichkeit unserer Arbeit unterstreicht.

Auch personell ist die FGW gewachsen: Aus den frühen Zeiten (1985 bis 1992) mit zwei Angestellten und dem ersten Geschäftsführer Erich Hau und der späteren Geschäftsführerin Vera Litzka (1992 bis 1998), ist heute unter der Leitung von Jan Liersch ein breitgefächertes Team von 14 hochengagierten Mitarbeiter/innen entstanden. Und nicht zu vergessen: Alle (unzählbar) in den Fachausschüssen und Arbeitskreisen Mitwirkenden, welche die FGW tragen und weiterentwickeln. Über all die Jahre war die FGW stets ein sicherer Hafen – auch in stürmischen Zeiten der Energiepolitik. Hierfür gilt ein großer Dank an das Team für die Beständigkeit und stets kompetente und fröhliche Unterstützung der Mitglieder.

Die Vergangenheit zeigt uns, dass wir stets auf Veränderungen vorbereitet sein müssen. Die Geschwindigkeit der Energiewende war und ist eng mit politischen Entscheidungen verbunden. Und dennoch: Erneuerbare Energien sind heute weltweit die kostengünstigste Form der Energieerzeugung. Das stimmt mich optimistisch für die Zukunft – unabhängig von den politischen Rahmenbedingungen.

So blicken wir nicht nur zurück auf 40 erfolgreiche Jahre, sondern auch nach vorn: Die FGW wird weiterhin eine prägende Rolle bei der Energiewende sein - unter anderem auch durch die vielen Beteiligungen bei einigen wegweisenden Forschungsprojekten. Die FGW bleibt der runde Tisch für die unterschiedlichen Interessensgruppen und die neutrale Plattform, um z.B. digitale Datenbanken für die Branche zur Verfügung zu stellen.

In diesem Sinne gratuliere ich herzlich zu diesem besonderen Jubiläum und freue mich auf eine weitere Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.

Mit besten Grüßen
Ihr Jochen Möller

Obmann Fachausschuss Elektrische Eigenschaften und
Geschäftsführer der Moeller Operating Engineering GmbH

Grußwort zum 40-jährigen Jubiläum von FGW e. V.

"„Was glauben Sie denn wie Politik gemacht wird.“ Das war keine Frage, sondern die Antwort des Referenten des (damaligen) BMU auf meine Bemerkung zum Referenzertrag. Der Referenzertrag war ab 2012 für 30 m Höhe definiert und sollte ab 2017 für 100 m Höhe angegeben werden. Ein Arbeitskreis des Fachausschusses Windpotential (FAWP) bei der FGW hatte sich nach Auswertung vieler Windmessungen auf einen ziemlich vernünftigen Wert für die Höhenextrapolation ausgesprochen. Im Entwurf des EEG wurde ein anderer Wert angegeben. Die neue Zahl war das Ergebnis eines politischen Kompromisses.

Diese prägende persönliche Erfahrung durfte ich als Mitglied des Fachausschusses Windpotential (FAWP) bei der FGW machen. Die Nähe zur Politik hat neben den Fachdiskussionen und dem persönlichen Austausch die Mitarbeit bei der FGW wertvoll gemacht.

Der FAWP wurde gegründet, weil im Regierungsentwurf zum EEG vom November 2003 für die Vergütung von Windstrom der Nachweis vorgesehen war, dass an einem Standort mindestens 60 % des Referenzertrages erzielt werden. Den Nachweis hierfür zu erbringen war originäre Aufgabe eines Windgutachters. Allerdings sollten nur akkreditierte und bei der FGW gelistete Gutachter diesen Nachweis erbringen. Die FGW führte aber weder eine Liste der Windgutachter noch war ein Windgutachter akkreditiert. Also trafen sich die Windgutachter erstmals im Januar 2004 unter dem Dach der FGW und beschlossen die Formulierung der Technischen Richtlinie 6 (TR6) als Grundlage für die Akkreditierung und für den Referenzertrags-Nachweis. Die Revision 0 der TR6 wurde am 01. März 2004 herausgegeben. Der Terminvorgabe des BMU wurde damit entsprochen.

Innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 2 Monaten eine Richtlinie zu formulieren und zu verabschieden erforderte von allen Beteiligten konstruktive fachliche Arbeit und insbesondere seitens der FGW eine gute Organisation und Moderation. Den Beteiligten und ganz besonders den Mitarbeitern der FGW sei an dieser Stelle auch jetzt noch herzlich gedankt.

Aber das war ja erst der Anfang. Mittlerweile hat der FAWP die Version 12 der TR6 herausgegeben. In den mehr als 20 Jahren der TR6 Entwicklung durfte ich für 11 Jahre Obmann des Ausschusses sein. Die gemeinsamen Treffen von Windgutachtern, Herstellern, Projektierern, Betreibern und Finanzierern waren immer geprägt von dem Bestreben, eine für alle Beteiligten gute und faire Lösung zu finden. Ein besonderer Dank geht hierbei an Bente Klose von der Geschäftsstelle für die jahrelange Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Sitzungen.

Die Arbeit unter dem Dach der FGW hat viel Freude bereitet. Hierfür ein ganz herzliches Dankeschön verbunden mit der Bitte und der Hoffnung, dass dieses in den folgenden Jahrzehnten so bleiben wird. Die FGW wird auch zukünftig einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende leisten. Den Mitgliedern der FGW und insbesondere den Mitarbeitern der Geschäftsstelle wünsche ich dabei viel Erfolg."

Dr. Heinz-Theo Mengelkamp

anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH