FGW veröffentlicht neue Richtlinie – TR 10 – Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme

FGW veröffentlicht neue Richtlinie – TR 10 – Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme

FGW hat die Technische Richtlinie TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ in der Rev. 0 verabschiedet und veröffentlicht. Die neue Richtlinie enthält Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standortgüte auf Grundlage von Betriebsdaten, wie sie laut EEG 2017 nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren durchzuführen ist. Dieses Verfahren findet bei allen Windenergieanlagen Anwendung, deren anzulegender Wert über das Ausschreibungssystem ermittelt wurde.

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