FGW e.V. revisioniert TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“

FGW e.V. revisioniert TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“

Berlin, 5.1.2024 – Der FGW-Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag hat am 20.12.2023 die Revision 3 der TR 10 verabschiedet.

Die TR 10 des FGW e.V. spezifiziert die im EEG 2017, EEG 2021 und EEG 2023 festgelegte Überprüfung der Standortgüte von Windparks nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Die Technische Richtlinie der FGW stellt die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung für die im Ausschreibeverfahren bestehenden Windenergieprojekte.

Die bedeutendste Änderung durch Revision 3 ist, dass nur das sogenannte detaillierte Verfahren zur Anwendung kommt. Zukünftig werden alle entgangenen Erträge, also auch die durch das Einspeisemanagement und die Direktvermarktung, über das TR 10 Verfahren berechnet. Das vereinfachte Verfahren für zeitliche Verfügbarkeiten von 97% oder besser entfällt. Grund hierfür sind fehlende Informationen bei den Abrechnungen sowohl zum Einspeisemanagement wie auch zur Direktvermarktung. Da aus den Abrechnungen die Zeiträume, für die eine Entschädigung erfolgt ist, nicht hervorgeht, können diese auch in den Betriebsdaten nicht identifiziert werden. Nach Revision 3 werden diese Zeiträume nun über die Statusmeldungen bestimmt und die zugehörigen entgangenen Erträge für den Standortertrag ermittelt. Die Abrechnungen zum Einspeisemanagement und Direktvermarktung bleiben hiervon unberührt.

Des Weiteren ist der Abschnitt zur Validierung der Zuordnungslisten um den Umgang mit Betriebszustandsinformationen erweitert worden. Damit soll sichergestellt werden, dass bei der Anwendung der TR 10 alle Informationen zur Interpretation der Statusmeldungen vorliegen.

Neu ist zu dem die Möglichkeit, unplausible Statusmeldungen einer validierten Zuordnungsliste als Kommentierung bei FGW e. V. zu melden.

Für Ausnahmefälle, in denen aus den Betriebsdaten die notwendigen Soll-Leistungswerte nicht zu ermitteln sind, ist ein Ersatzverfahren aufgenommen worden.

Die deutsche Fassung der TR 10 Revision 3 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ kann unter https://www.wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/ bestellt werden. Eine englische Fassung befindet sich momentan in der Übersetzung und wird Anfang 2024 zur Verfügung stehen.

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