Alle Siegel sind mit Anforderungen an die aktive Gremienteilnahme verbunden, damit die Siegelinhaber nicht nur über die Richtlinieninhalte, sondern auch die Entwicklung und Hintergründe des jeweiligen Regelwerks informiert sind. Nötige Änderungen am Regelwerk und mit diesen verbundenen systemischen Aufgaben können so rechtzeitig wahrgenommen und gelöst werden.
Grundsätzlich können Gutachten nach FGW-Prüfvorschriften von jedem durchgeführt werden. Da einige der Prüfverfahren hinsichtlich des Prüfumfangs und der Investitionsentscheidungen eine hohe Bedeutung erlangt haben, wurden entweder von staatlicher Seite oder aufgrund einer staatlichen Befugnis Akkreditierungen teilweise verpflichtend vorgeschrieben. FGW selbst erhebt keine Verpflichtung zu einer Akkreditierung in den eigenen Technischen Richtlinien, hat aber für einige Prüfverfahren die Akkreditierung als Bedingung für das Konformitätssiegel gemacht (TR1, 2 und 3).
Prüflabore, welche das Konformitätssiegel führen wollen, müssen die im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen.
Die folgende Tabelle soll helfen, unabhängige und auf FGW-Prüfverfahren spezialisierte Prüflabore, welche die Bedingungen zur FGW-Konformität erfüllen und Inspektionsstellen zu ermitteln. Hierbei wird jedem Prüflabor für das entsprechende Prüfgebiet die maximale Gültigkeitsdauer der FGW-Konformität zugeordnet.
Allgemein können nach FGW-Prüfvorschriften akkreditierte Institutionen über die Suchseiten der Akkreditierer (Elac, DAkkS, etc.) gefunden werden, für die DAkkS z.B. hier.