29 Nov FGW TR 2 Änderungshinweis
Nach Beschluss des FA Leistungskennlinie vom 14.11.2018 gibt es eine Änderung der Revision 17 der Technischen Richtlinie 2 „Bestimmung von Leistungskennlinien und standardisierten Energieerträgen“.
Die Änderung betrifft die Formel (2-2) und ihre Erläuterung auf Seite 5 der Revision 17 der Technischen Richtlinie Teil 2 (TR 2). Die Formel bestimmt den Windscherungskorrekturfaktor für die Referenzertragsbestimmung auf Grundlage der rotoräquivalenten Windgeschwindigkeit. Durch die Änderung werden die verschiedenen Messhöhen bei der Vermessung der Leistungskennlinie auf die korrekten Höhen für die benötigte Nabenhöhe bei der Referenzertragsbestimmung umgerechnet.
Die Änderung ist ab sofort gültig.