FGW e.V. revisioniert TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“

FGW e.V. revisioniert TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“

Berlin, d. 22.04.2021 – Der FGW-Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag hat am 31.03.2021 die Revision 2 der TR 10 und das Zulassungsverfahren durch den neugegründeten FGW Beirat „EEG-Kategorisierung“ für die Prüfung von Zuordnungslisten verabschiedet.

Die TR 10 spezifiziert die im EEG 2017 bzw. EEG 2021 festgelegte Überprüfung der Standortgüte nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Die Richtlinie stellt weiterhin die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung für die im Ausschreibeverfahren bestehenden Windenergieprojekte.

Die Änderungen in der Revision 2 sind rein formeller Natur und betreffen ausschließlich die Rahmenbedingungen für das Zulassungsverfahren für die Erstellung von Konformitätsbescheinigungen. Die Konformitätsbescheinigungen belegen die Prüfung und Validierung der Statusmeldungszuordnung einer WEA in die EEG-Verfügbarkeitskategorien, die zunächst vom Hersteller der WEA vorgenommen wurde. Das Zulassungsverfahren wurde auf eine personenbezogene Zulassung umgestellt. Der für die Zulassung zuständige neue FGW Beirat EEG-Kategorisierung wurde gleichzeitig mit der Verabschiedung der Revision 2 gegründet. Er setzt sich aus drei gewählten Mitgliedern des Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag zusammen (zwei Hersteller und ein Betreiber/Betriebsführer). Diese drei Vertreter entscheiden zusammen über Anträge für die Prüfung der Zuordnungslisten und die Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen.

Bewerbungen für die personengebundene Zulassung der Prüfung und Validierung der Zuordnungslisten können ab sofort eingereicht werden. Alle Information finden Sie dazu auf unserer Internetseite: https://wind-fgw.de/themen/zulassungsverfahren-pruefung-der-eeg-kategorisierung-tr10/.

Sobald erste validierte Zuordnungslisten mit Konformitätsbescheinigung vorliegen, wird die FGW – ähnlich wie bei den Referenzerträgen – Listen der zugehörigen WEA Typen veröffentlichen.

Die deutsche Fassung der TR 10 Revision 2 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ kann unter http://www.wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/ bestellt werden. Eine englische Fassung befindet sich momentan in der Übersetzung und wird ebenfalls in den kommenden Wochen zur Verfügung stehen.

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