Das Projekt Standortertrag startete am 01.10.2016 und wurde vom BMWi gefördert. Im Rahmen des Projektes wurden Vorgaben zur Ermittlung des Standortertrages von Windenergieanlagen im Sinne des EEG 2017 vor bzw. nach Inbetriebnahme erarbeitet und veröffentlicht. Der Standortertrag nach Anlage 2 des EEG 2017 setzt sich nicht mehr nur aus der eingespeisten Energiemenge und den entschädigten Ausfällen aufgrund von Einspeisemanagement zusammen, sondern soll zusätzlich weitere entgangene Erträge mit einbeziehen. Windenergieanlagen, welche die nach EEG tolerierte Grenze der Verfügbarkeit unterschreiten, müssen die entgangenen sogenannten „fiktiven Erträge“ ermitteln und zur Einspeisemenge hinzuaddieren.
In den verschiedenen Arbeitspaketen des Projektes wurde ein Verfahren entwickelt, nach welchem diese entgangenen Erträge ermittelt werden sollen und in der neuen Richtlinie TR 10 Rev. 0 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ veröffentlicht. Zudem muss der Standortertrag bereits vor Inbetriebnahme abgeschätzt werden, da dieser in Kombination mit der Gebotsabgabe die Vergütungshöhe beeinflusst. Hier wurden Vorgaben und Verfahren als Anhang zur TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“ festgelegt und veröffentlicht.
FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Ablaufdiagramm – Welches Referenzertragsverfahren ist anzuwenden?
Leitfaden Referenzertragsverfahren
vom 08.12.2016, Link zum IWR-Pressedienst
vom 11.01.2017, Link zum IWR-Pressedienst
vom 16.08.2017, Link zum IWR-Pressedienst