¹ Besetzung der TR 8 – AGs werden im AK TR 8 gewählt
² die Besetzung „Treffen der Zertifizierungsstellen“ sowie die BDEW-zugelassenen Mitarbeiter sind von akkreditierten Stellen nach ISO 17065 vorbehalten
³ der AK Referenzertrag bleibt entsprechend einer Verbändevereinbarung den Vertretern der zuständigen Ministerien des VDMA, BWE, BDEW, der FGW sowie des FGW-FA LK vorbehalten
⁴ weitere interessengruppenspezifische Gruppen können ad hoc bei Bedarf gegründet werden
⁵ für akkreditierte als Prüflabor oder Inspektionsstelle
⁶ Gremium ausschließlich für Vertreter von Verbänden und BMWi
⁷ drei von sechs Teilnehmern vom AK TR 8 fest benannt
⁸ vom AK TR 8 auf Zeit gewählte und fest besetzte Teilnehmer