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Zertifizierung von Erzeugungseinheiten (EZE) und -anlagen (EZA)

Hintergrund zur Zertifizierung von EZE/EZA

Aus Anlass von bestimmten Netzengpässen waren Sorgen um die Netzstabilität in Deutschland Grundlage für die Regierung, gesetzliche technische Vorgaben zu Systemdienstleistungen von WEA mit harten Fristen zu verordnen. Die Folgen dieser Vorgaben sind bekannt und die Auswirkungen konnten kaum besser verfolgt werden, als im Fachausschuss Elektrische Eigenschaften der FGW.

Mit der Veröffentlichung der BDEW „Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ wurden in der für Windenergieanlagen entscheidenden Spannungsebene technische Anforderungen für Einspeiser aus Wind, PV, VKM und andere Energieträger neu gefasst und eine Zertifikatspflicht für Einheiten und Anlagen eingeführt. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Vorgaben aus früheren EEG-Revisionen und der Systemdienstleistungsverordnung entstand ein Rahmenregelwerk, das für Planer, Hersteller, Betreiber sowie Netzbetreiber, Messinstitute und die Zertifizierungsstellen die Notwendigkeit von gemeinsamen Prüf- und Zertifizierungsvorschriften einführte. Zugleich wurde mit der o.g. BDEW-Richtlinie die Zertifikatspflicht für den Netzanschluss und eine Akkreditierung nach ISO/IEC 17065:2012 (Konformitätsbewertung, DIN EN 45011 ersetzt im 01/2013) für die Umsetzung dieser Prüfaufgaben durch Dritte gefordert.

Der FGW Fachausschuss für Elektrische Eigenschaften hat seitdem allgemein anerkannte Prüf- und Zertifizierungsrichtlinien für Erzeugungseinheiten und –Anlagen auf allen Spannungsebenen im breiten Konsens unter weitreichender Beteiligung aller interessierten Kreise verabschiedet und für alle in Deutschland angewendeten Netzanschlussregeln veröffentlicht. Das betrifft Anforderungen aus der o. g. BDEW-Richtlinie mit ihren vier Ergänzungen, die SDLWindV, die bereits veröffentlichten Anwendungsregeln des FNN, Anforderungen des EU-Gridcode RFG sowie des TransmissionCode 2007 und des VDN-Leitfadens „EEG-Erzeugungsanlagen am Hoch- und Höchstspannungsnetz“.

Die FGW-Prüfvorschriften sorgen gleichzeitig für einheitliche Bewertungen nach dem Stand der Technik und vermindern den Planungs- und Kommunikationsaufwand deutlich. Schrittweise wurden die Verfahren zunächst für Windenergieanlagen, dann für PV-Wechselrichter, Verbrennungskraftmaschinen (Synchronmaschinen direkt gekoppelt) und Speichersysteme erweitert.

Prozessbeschreibung zur Erlangung einer Zulassung für Zertifzierer durch den FGW Beirat

FGW-Zulassungsprozess eines verantwortlichen einer Zertifizierungsstelle – gültig ab 03.05.2024, Rev. 6

Bitte beachten Sie für die Einreichung von Bewerbungsunterlagen an FGW-Mitarbeiter die FGW-Datenschutzbestimmungen. Zur Wahrung Ihrer Rechte können Sie über die Emailadresse „datenschutz@wind-fgw.de“ Informationen zu den Daten erhalten und Änderungen und Löschungen beauftragen.


Formular zum Nachweis der verantwortlichen Person ab 03.05.2024


Formular „Mindestumfang für die Prüfung des Betriebsmittelzertifikates“


Änderung NELEV vom 16.05.2024

Die „Verordnung zum Nachweis elektrotechnischer Eigenschaften von Energieanlagen“ (kurz NELEV) wurde durch eine Verordnung des BMWK zum 16.05.2024 geändert.

Verordnung zur Änderung der NELEV vom 16.05.2024

Zulassungsliste von verantwortlichen Personen einer Zertifizierungsstelle für die Ausstellung von Betriebsmittel- und Anlagenzertifikaten sowie Konformitätserklärungen

Leitfaden Anlagenzertifikat B

Erstellte Einheitenzertifikate und Komponenentenzertifikate

Mitwirkungspflicht von Kunden im Zertifizierungsverfahren

Beschlussbuch des Treffen der Zertifizierungsstellen

Beschlussbuch (TdZ) vom 10.09.2024 

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