09 Jan. FGW e.V. verabschiedet Revision 12 der TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“
Berlin, d. 5.1.2024– Der FGW-Fachausschuss Windpotenzial hat auf der Sitzung am 28.11.2023 die zwölfte Revision der TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“ verabschiedet.
Der Fachausschuss Windpotenzial (FAWP) hat für die Revision 12 der TR 6 die gesamte Richtlinie sprachlich und inhaltlich im Hinblick auf die zu erfüllenden Anforderungen eines TR 6-Gutachtens überarbeitet. Es ist nun sprachlich klar geregelt, welche Anforderungen einzuhalten sind (Muss-Bestimmung), von welchen nur mit Begründung abgewichen werden darf (Soll-Bestimmung) oder, welche als Empfehlung zu verstehen sind (Kann-Bestimmung).
Im Zuge dieser Überarbeitung wurden zudem die Anforderungen an die Repräsentativität neu formuliert und ein Verfahren (bezeichnet als T-RIX) erarbeitet, das mit Hilfe des Ruggedness-Index (RIX) zulässige Abstände für die Anwendung von Eingangsdaten (Windmessungen oder Vergleichs-WEA) je nach Komplexität von Standorten berechnen kann. Das Verfahren ist im Anhang der TR 6 beschrieben. Eine Veröffentlichung zu diesem neuen Verfahren ist hier zu finden: https://zenodo.org/records/10078649.
Zusätzlich wurden die Anforderungen zum einen an die „Datenintegrität“ in Bezug auf Windmessungen und Vergleichs-WEA konkretisiert und zum anderen die an die Dokumentation zu einem TR 6-Gutachten neu formuliert.
Es wurde eine Übergangszeit für den Revisionswechsel bis zum 01.07.2024 vereinbart. Zum Umgang mit dem Revisionswechsel insbesondere für Zusatzdokumente und Standortgütenachweise hat der FAWP eine Stellungnahme abgestimmt und veröffentlicht. Diese ist auf der Webseite von FGW e. V. unter Bekanntmachungen zu finden.
Die deutsche Fassung der TR 6 Revision 12 kann unter http://www.wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/ bestellt werden. Eine englische Fassung befindet sich momentan in der Übersetzung und ist ab Anfang 2024 erhältlich.