30 Jun FGW e.V. startet öffentliche und zweisprachige Konsultation für Nachweise der Netzanschlusskonformität
FGW e.V. startet öffentliche und zweisprachige Konsultation für Nachweise der Netzanschlusskonformität
– FGW-Regelwerk nach Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 (Requirements for Generators, RfG) auf der Agenda
Berlin, 29.06.2021 – Zu den aktuellen Entwürfen der FGW-Richtlinien TR 3, TR 4 und TR 8 wird erneut ein öffentliches Konsultationsverfahren auf Deutsch und Englisch stattfinden. Das Verfahren bietet Firmen ohne Mitgliedschaft bei der FGW sowie auch internationalen Firmen die Möglichkeit zur Kommentierung und soll somit für mehr Transparenz sorgen.
Im Fokus der Arbeiten für die neuen Revisionen standen die Fehlerbehebung, die Umstrukturierung sowie die Umsetzung zurückgestellter Arbeiten aus der letzten Revision. Des Weiteren wurden in der TR 3 u.a. die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt Netzharmonie überführt. Ein relevantes Thema in der TR 4 war das Aufsetzen eines Verfahrens für EMT-Modelle, womit erstmals Offshore-WEA relevante Aspekte aufgenommen wurden sowie die Integration erster Ansätze zu generischen, plattformunabhängigen Modellen. In der TR 8 wird die Nachweisführung für die Höchstspannung umgesetzt.
Die drei unabhängigen öffentlichen Konsultationen zu den drei Richtlinien finden zeitlich versetzt zueinander statt. Die öffentliche Konsultation der TR 3 beginnt am 19.07.2021, die der TR 4 am 23.08.2021 und die der TR 8 Anfang 2022. Die Veröffentlichung von TR 3 (Rev. 26) und TR 4 (Rev. 10) ist für Mitte 2022 und die der TR 8 (Rev. 10) für Ende 2022 geplant.
Bedingungen für die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation sowie der genaue Ablauf sind auf der FGW-Webseite (www.wind-fgw.de) veröffentlicht.
Bedingungen für Teilnehmer der öffentlichen Konsultation
Die Konsultation findet gemäß der erweiterten Geschäftsordnung des FAEE statt.
Interessierte Teilnehmer müssen sich vor Abschluss der Kommentierungsphase über den FGW-Shop bei FGW registrieren und dazu die allgemeine sowie die erweiterten FAEE-Gremiengeschäftsordnungen sowie die FGW-Compliance-Richtlinie anerkennen. Die Anerkennung umfasst insbesondere auch die Anerkennung der vollumfänglichen Abtretung der Verwertungsrechte zu allen in die Richtlinien eingebrachten Inhalte.
Mit der Registrierungsgebühr erwerben die Teilnehmer
1. den jeweiligen Kommentierungsentwurf,
2. die Berechtigung zur Teilnahme zu den Konsultationsterminen, zu denen die eingereichten Kommentare behandelt werden sowie
3. die nach Abschluss des Revisionszyklus veröffentlichte jeweilige Technische Richtlinie selbst.
Im Anschluss an die Registrierung können Teilnehmer über eine bereitgestellte Kommentarliste die Entwurfsunterlage kommentieren. Die Konsultationsfristen für die spätestmögliche Kommentarabgabe sind u.a. in den Kommentarlisten selbst aufgeführt und wurden für folgende Zeiträume geplant:
TR 3: 19.07.- 16.09.2021
TR 4: 23.08.- 21.10.2021
TR 8: voraussichtlich ab Ende Januar 2022
Bitte beachten Sie, dass Kommentare, die in der Kommentarliste enthaltene Hinweise nicht berücksichtigen, ggf. nicht bearbeitet werden.
Interessenten, die zu Konsultationsbeginn eine Nachricht erhalten möchten, können sich unter
publicconsultation@wind-fgw.de auf einen Verteiler setzen lassen. Fragen zu der öffentlichen Konsultation können an die gleiche Adresse gerichtet werden.
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