07 Apr. FAEE beschließt Änderung der TR 8 Rev. 9
Der Fachausschuss Elektrische Eigenschaften (FAEE) beschließt die Änderung der Revision 9 der Technischen Richtlinie Teil 8 (TR 8)
(1) In Kapitel A.1.2.2.1.3 der FGW TR 8 Rev. 9 liegt eine fehlerhafte Formulierung im Feld „Bemerkung“ vor:
„Bei Spannungsänderungen am Netzanschlusspunkt von <= 10 % Uc mit Spannungsgradienten von >= 5% Uc/min innerhalb des Spannungsbandes von 90% Uc bis 110% Uc darf die EZA die Wirkleistungs- und Blindleistungseinspeisung reduzieren.“
Die Wirkleistungsreduktion ist nach VDE-AR-N 4110 allerdings lediglich zum Zwecke der Blindleistungsbereitstellung (sogenannte Blindleistungspriorisierung) zulässig und nicht generell, wie in Kapitel A.1.2.2.1.3 beschrieben. Dies wurde zuletzt durch VDE FNN im Rahmen der FAQ-Veröffentlichungen präzisiert bestätigt (https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-mittelspannung-vde-ar-n-4110).
Die o.g. fehlerhafte Formulierung im Feld „Bemerkung“ wird daher wie folgt angepasst formuliert:
„Bei Spannungsänderungen am Netzanschlusspunkt von <= 10 % Uc mit Spannungsgradienten von >=5% Uc/min außerhalb des Spannungsbandes von 90% Uc bis 110% Uc darf die EZA die Wirkleistungs- und Blindleistungseinspeisung reduzieren.“
Für die Umsetzung dieses Beiblattes gelten die Übergangsfristen gemäß dem FNN VDE FAQ Beschluss vom 25.03.2022.
(siehe Link)