Referenzzertifikate


Referenzzertifikate


Ein Referenzzertifikat bescheinigt den Referenzertrag gemäß der gültigen Referenzstandortbedingungen. Die Referenzstandortbedingungen sind im entsprechenden EEG definiert.

Bemerkung zum EEG 2017

Mit dem EEG 2017 und der seit 01.01.2017 verfügbaren Revision 7 der TR 5 wurden neue Referenzzertifikate eingeführt. Die Referenzstandortbedingungen wurden mit dem EEG 2017 geändert, so dass momentan zwei gültige Referenzerträge für jeden WEA-Typ vorliegen können. Je nach Gesetzeslage ist der entsprechende Referenzertrag anzuwenden (vgl. Referenzertragsverfahren). Zur besseren Unterscheidung der beiden Referenzerträge sind auf den jeweiligen Referenzzertifikaten die entsprechenden Standortbedingungen aus dem EEG, nach denen sich der Referenzertrag berechnet, abgebildet.

Preise

Gebühren für die Ausgabe eines Referenzzertifikats an einen WEA-Betreiber ab dem 1.3.2021:

60,- Euro pro Referenzzertifikat

(Preise verstehen sich zzgl. Porto und Mehrwertsteuer)

Referenzzertifikate gemäß § 46 EEG 2017 (alter Referenzstandort nach EEG 2014)

Die Referenzzertifikate gemäß § 46 EEG 2017 bilden die alten Referenzerträge ab. Diese Referenzerträge sind auf der Grundlage des alten Referenzstandortes berechnet. Die Definition des alten Referenzstandortes ist im EEG 2014, Anlage 2, aufgeführt. Bei der Berechnung der alten Referenzerträge kommt ein logarithmisches Windprofil zur Anwendung.

 

Hier finden Sie unter „Veröffentlichung der Referenzerträge…“ Listen, in denen alle Referenzerträge aufgeführt sind. Den Listen können Sie die Angaben zur Typenbezeichnung, Nennleistung, Rotorkreisfläche und Nabenhöhe entnehmen. Es können nur Referenzzertifikate für die dort aufgeführten Anlagentypen und Nabenhöhen bestellt werden.

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    Referenzzertifikate gemäß § 36 h EEG 2017 (neuer Referenzstandort nach EEG 2017)

    Die Referenzzertifikate gemäß § 36 h EEG 2017 bilden die neuen Referenzerträge ab. Diese Referenzerträge sind auf der Grundlage des neuen, im EEG 2017, definierten Referenzstandortes berechnet. Die Definition des neuen Referenzstandortes ist im EEG 2017, Anlage 2, aufgeführt. Bei der Berechnung der neuen Referenzerträge kommt das Windprofil nach Hellmann zur Anwendung.

     

    Hier finden Sie unter „Veröffentlichung der Referenzerträge…“ Listen, in denen alle Referenzerträge aufgeführt sind. Den Listen können Sie die Angaben zur Typenbezeichnung, Nennleistung, Rotorkreisfläche und Nabenhöhe entnehmen. Es können nur Referenzzertifikate für die dort aufgeführten Anlagentypen und Nabenhöhen bestellt werden.

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