Referenzzertifikate gemäß § 36 h EEG 2017 (neuer Referenzstandort nach EEG 2017)
Die Referenzzertifikate gemäß § 36 h EEG 2017 bilden die neuen Referenzerträge ab. Diese Referenzerträge sind auf der Grundlage des neuen, im EEG 2017, definierten Referenzstandortes berechnet. Die Definition des neuen Referenzstandortes ist im EEG 2017, Anlage 2, aufgeführt. Bei der Berechnung der neuen Referenzerträge kommt das Windprofil nach Hellmann zur Anwendung.
Hier finden Sie unter „Veröffentlichung der Referenzerträge…“ Listen, in denen alle Referenzerträge aufgeführt sind. Den Listen können Sie die Angaben zur Typenbezeichnung, Nennleistung, Rotorkreisfläche und Nabenhöhe entnehmen. Es können nur Referenzzertifikate für die dort aufgeführten Anlagentypen und Nabenhöhen bestellt werden.