TR 1 – Bestimmung der Schallemissionswerte
Die Technische Richtlinie Teil 1 beschreibt die Vermessung von Schallemissionen von Windenergieanlagen. Das Prüfverfahren wird in Anlehnung an IEC 61400-11 beschrieben und konkretisiert. Ergebnis einer Vermessung nach TR 1 ist ein Prüfbericht, welcher als Nachweis des Schallleistungspegels einer WEA dient, beispielsweise für die Verwendung in Schallausbreitungsprognosen, die in Genehmigungsverfahren in Deutschland zur Anwendung kommen.
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