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TR 2 – Bestimmung von Leistungskennlinien und standardisierten Energieerträgen
Die Technischen Richtlinien Teil 2 - Bestimmung von Leistungskennlinien und standardisierten Energieerträgen - wurde mit dem Ziel erstellt, das Messverfahren anzugeben, mit denen verlässliche und vergleichbare Daten über die Leistungskurve einer Windenergieanlage (WEA) nach dem neuesten Stand der Technik ermittelt werden können. Die Leistungskurven sind die bestimmende Anlagenkenngröße für die Berechnung des Jahresenergieertrages, der nicht selten die Grundlage für Kaufentscheidungen und Finanzierungszusagen darstellt. Hieraus ergibt sich die besondere Notwendigkeit zur genauen und verlässlichen Vermessung. An der Erarbeitung der Richtlinie haben im Rahmen der zuständigen Arbeitsgruppe insbesondere Messinstitute, Hersteller von Windenergieanlagen sowie weitere Ingenieurbüros mitgewirkt.    

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